Das Erstgespräch ist kostenlos !!
Es wird der tatsächliche Aufwand nach Stunden zuzüglich Nebenkosten wie Telefon - Kilometergeld – Spesen – Bar Auslagen verrechnet.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Pauschalverrechnung.
In vielen Fällen kann und wird der Ersatz des gesamten Detektiveinsatzes vom Schädiger zurückgefordert – aus dem Titel des Schadenersatzes, gemäß § 1295 ABGB, Sie als Auftraggeber bekommen das gesamte Honorar zurückerstattet, Ihnen entstehen keine Kosten.